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Finger weg vom StudiVZ & SchülerVZ

Posted by coldtobi | 22 Apr, 2007, 13:51

(Dieser Beitrag stellt die persönliche Meinung des Authors dar. Es ist kein Aufruf zum Boykott)

Heut bin ich auf eine (etwas ältere) Nachricht gestoßen: StudiVZ hat sein AGBs geändert.

 

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Die neuen AGBs enthalten einige Klauseln, bei denen es einem schlecht werden kann. Schlecht werden ist aber kein Problem, denn das geht wieder vorbei. Wesentlich schwerwiegender ist es, dass man auch noch arm werden kann: StudiVZ schreibt sich das Recht rein, Schadensersatz und Strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben, wo gegen man sich nach Meinung der Betreiber nicht mal wehren soll können: 

8.2 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., ist der Nutzer verpflichtet, eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen. Ferner ist der Nutzer in einem solchen Fall verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderungvertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.
[Quelle:  http://www.studivz.net/terms.php?version=new, Hervorherbung von mir]


Wer unter der Quelle nachliesst, sieht, dass dafür nicht viel notwendig ist, um in eine solche Falle zu tappen. Es reicht aus, wenn man seine persönlichen Daten falsch angibt. Ob Tippfehler auch dazu zählen, dann ich nicht sagen. Vom Hacken will gar nicht reden, denn auch hier muss erstmal genau gerpüft werden, wass für StudiVZ als "hacken" gilt. Dann wirds aber richtig teuer. Wenn man die AGBs liesst, liesst man auch was von Crawler. Man sollte also nicht auf die Idee kommen, z.b den Markup auf Konformität zu überrpüfen...

Die gute Nachricht: Es wird davon ausgegangen, dass die Regelungen unwirksam sind, aber es gibt da ein Sprichwort: Vor Gericht und auf hoher See ...

 

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